Mit dieser qualifizierenden Weiterbildung gehst du im Einzelhandel sowie im Groß- und Außenhandel voran. Du bringst dein Team zur Bestleistung und behältst den Überblick über verschiedenste Arbeitsprozesse. Mit unserer Vorbereitung erwirbst du die erforderlichen Qualifikationen für den IHK-Abschluss. Wir bereiten dich ebenfalls optimal auf die Abschlussprüfung vor und bieten dir viel Unterstützung. Als Handelsfachwirt (m/w/d) mit IHK-Abschluss bist du der Meister im Handeln und behältst das Wesentliche immer im Blick.
Der geprüfte Handelsfachwirt (IHK)

Ein Teamleader mit Managementqualitäten

Der Weg nach oben
Bereit für mehr Verantwortung! Lege mit deiner beruflichen Weiterbildung das Fundament für deine persönliche Erfolgsgeschichte.

Wettbewerbsvorteil
Geh voran! Sichere dir deine Zukunft und werde zum Gestalter deiner Arbeit.

Ein breites Feld
Zeige was in dir steckt! Du stellst dich gerne Herausforderungen und bist in der Lage komplexe Sachverhalte und Zusammenhänge zu managen.
Aus den Aufgabengebieten des Handelsfachwirtes
Welche Voraussetzungen sind notwendig?
Um zur Prüfung vor deiner zuständigen IHK zugelassen zu werden, musst du ein paar Voraussetzungen erfüllen. Dies macht natürlich auch Sinn: schließlich soll deine Karriere auch auf deinen kaufmännischen Grundkenntnissen aufbauen und sich entwickeln. Kurz gesagt: ein Industrieschlosser wird kaum eine Weiterbildung zum Handelsfachwirt machen, eher zum Industriemeister Metall. Kommst du aber aus dem Handel oder hast dort Erfahrungen sammeln können, dann ist der Handelsfachwirt genau das Richtige!
Jetzt aber zum “Kleingedruckten” aus der Verordnung zum gepr. Handelsfachwirt (IHK). Für die Zulassung zur Prüfung stellt der Gesetzgeber gewisse Bedingungen. In der Verordnung heißt es:
Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung…
- Eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder
- eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder
- eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
Die Berufspraxis muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein.